Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Betreuung von Zahnarztpraxen. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Allgemeine Fragen

Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es für Zahnarztpraxen?

Als Zahnarzt in Berlin müssen Sie verschiedene steuerliche Besonderheiten beachten. Dazu gehören unter anderem die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen, die korrekte Abgrenzung zu potenziell umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wie ästhetischen Behandlungen, die optimale Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen für Praxisausstattung sowie die steuerliche Behandlung von Labor- und Fremdleistungen. Unsere spezialisierte Steuerberatung für Zahnarztpraxen berücksichtigt all diese Aspekte.

Wie kann ich meine Zahnarztpraxis steuerlich optimieren?

Die steuerliche Optimierung Ihrer Zahnarztpraxis in Berlin erfordert eine ganzheitliche Betrachtung. Wir analysieren Ihre Praxisstruktur, Einnahmen und Ausgaben und entwickeln individuelle Strategien zur legalen Steuerminimierung. Dazu gehören die optimale Rechtsformwahl, durchdachte Investitionsplanung, Gehaltsgestaltung bei angestellten Zahnärzten, Ehegattenarbeitsverhältnisse, Praxisfahrzeuge und die Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten.

Welche Rechtsform ist für meine Zahnarztpraxis optimal?

Die Wahl der optimalen Rechtsform für Ihre Zahnarztpraxis in Berlin hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre persönliche Situation, Praxisgröße, geplante Investitionen und langfristige Ziele. Als Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen die steuerlich vorteilhafteste Rechtsform für Ihre Zahnarztpraxis.

Fragen zur Praxisgründung

Was muss ich bei der Gründung einer Zahnarztpraxis steuerlich beachten?

Bei der Gründung einer Zahnarztpraxis in Berlin sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten. Dazu gehören die Wahl der optimalen Rechtsform, die steuerliche Behandlung von Anlaufverlusten, die Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für Praxisausstattung, die korrekte Anmeldung beim Finanzamt sowie die Gestaltung von Mietverträgen und Finanzierungen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden und Steuervorteile optimal zu nutzen.

Welche Investitionen kann ich bei einer Praxisgründung steuerlich absetzen?

Bei der Gründung Ihrer Zahnarztpraxis in Berlin können Sie zahlreiche Investitionen steuerlich geltend machen. Dazu gehören Praxisausstattung, medizinische Geräte, Einrichtung, EDV-Systeme, Umbaumaßnahmen und Beratungskosten. Besonders vorteilhaft sind der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen, die eine vorgezogene steuerliche Berücksichtigung ermöglichen. Auch Gründungskosten wie Notar- und Beratungshonorare sind als Betriebsausgaben absetzbar. Wir entwickeln für Sie eine individuelle Investitionsstrategie, die Ihre Steuerlast in der kritischen Anfangsphase minimiert.

Fragen zur Praxisübernahme

Wie wird der Kaufpreis einer Zahnarztpraxis steuerlich behandelt?

Bei der Übernahme einer Zahnarztpraxis in Berlin ist die steuerliche Behandlung des Kaufpreises komplex. Der Kaufpreis muss auf verschiedene Vermögenswerte aufgeteilt werden: materielles Anlagevermögen (abschreibungsfähig), immaterielle Werte wie Praxiswert/Goodwill (über 3-15 Jahre abschreibbar) und ggf. Immobilien. Die korrekte Zuordnung und Bewertung hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Kaufpreisallokation, um Ihre Abschreibungsmöglichkeiten zu maximieren und die Steuerlast zu reduzieren.

Was ist bei der Due Diligence einer Zahnarztpraxis zu beachten?

Bei der Due Diligence einer Zahnarztpraxis in Berlin sollten Sie besonders auf folgende steuerliche Aspekte achten: Prüfung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse der letzten Jahre auf Plausibilität und Risiken, Analyse offener Betriebsprüfungen oder Steuernachforderungen, Überprüfung der Umsatzsteuerbehandlung verschiedener Leistungen, Bewertung der Abschreibungspotenziale und steuerlichen Risiken aus bestehenden Verträgen. Wir führen für Sie eine umfassende steuerliche Due Diligence durch, um versteckte Risiken aufzudecken und den fairen Wert der Praxis zu ermitteln.

Fragen zur Nachfolgeplanung

Wie bereite ich meine Zahnarztpraxis optimal auf die Nachfolge vor?

Die Vorbereitung Ihrer Berliner Zahnarztpraxis auf die Nachfolge sollte idealerweise 3-5 Jahre vor dem geplanten Ausstieg beginnen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung eines realistischen Praxiswerts, der Optimierung der Praxiskennzahlen, der steuerlichen Gestaltung der Übergabe und der persönlichen Ruhestandsplanung. Durch frühzeitige Planung können erhebliche Steuern gespart und ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden.

Welche steuerlichen Vergünstigungen gibt es bei der Praxisübergabe?

Bei der Übergabe Ihrer Zahnarztpraxis in Berlin können verschiedene steuerliche Vergünstigungen genutzt werden. Dazu gehören der ermäßigte Steuersatz für Veräußerungsgewinne, der Freibetrag für Betriebsveräußerungen (bei Alter über 55 Jahren oder dauerhafter Berufsunfähigkeit), die Verteilung des Veräußerungsgewinns auf mehrere Jahre sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung im Familienkreis. Wir entwickeln für Sie ein individuelles Nachfolgekonzept, das diese Vergünstigungen optimal nutzt und Ihre persönliche Steuerlast minimiert.

Steuerliche Fachfragen

Wie werden ästhetische Behandlungen umsatzsteuerlich behandelt?

Die umsatzsteuerliche Behandlung ästhetischer Behandlungen in Zahnarztpraxen ist komplex. Während medizinisch indizierte Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei sind, können rein ästhetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit umsatzsteuerpflichtig sein. Die Abgrenzung erfordert eine sorgfältige Dokumentation und Einzelfallbeurteilung. Wir unterstützen Sie bei der korrekten umsatzsteuerlichen Einordnung Ihrer Leistungen und der Implementierung geeigneter Dokumentationsprozesse, um steuerliche Risiken zu minimieren.

Wie kann ich als Zahnarzt für das Alter vorsorgen?

Als Zahnarzt in Berlin haben Sie verschiedene Möglichkeiten der steuerlich optimierten Altersvorsorge. Neben der berufsständischen Versorgung (Versorgungswerk) kommen beispielsweise Rürup-Rente, private Rentenversicherungen, Immobilieninvestitionen oder der Aufbau eines Praxiswerts für den späteren Verkauf in Betracht. Wir entwickeln mit Ihnen eine individuell abgestimmte Vorsorgestrategie, die Ihre persönlichen Ziele berücksichtigt und steuerliche Vorteile optimal nutzt.

Was kostet die Steuerberatung für meine Zahnarztpraxis?

Die Kosten für unsere spezialisierte Steuerberatung für Zahnarztpraxen in Berlin richten sich nach dem Umfang der benötigten Leistungen und der Größe Ihrer Praxis. Wir arbeiten auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung und bieten transparente, faire Honorare. Im persönlichen Erstgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir beantworten gerne Ihre individuellen Fragen zur steuerlichen Betreuung Ihrer Zahnarztpraxis.

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