Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Steuerberatung für Zahnärzte
Allgemeine Fragen zur Steuerberatung
Warum sollte ich einen spezialisierten Steuerberater für Zahnärzte wählen?
Zahnärzte haben steuerlich ein paar Besonderheiten: Kassenleistungen werden anders behandelt als Privatrechnungen, Laborkosten sind komplex, teure Geräte haben spezielle Abschreibungsregeln. Ein Steuerberater ohne Zahnarzt-Erfahrung übersieht da schnell etwas - und das kann teuer werden.
Wir kennen die typischen Phasen einer Zahnarztpraxis: Gründung, Aufbau, Expansion, Nachfolge. In jeder Phase gibt es andere steuerliche Stellschrauben. Das wissen wir aus Erfahrung mit über 200 Zahnärzten.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen ab?
Zuerst ein kostenloses Erstgespräch. Wir schauen uns Ihre Situation an und sagen Ihnen, wie wir Sie unterstützen können. Wenn es passt, bekommen Sie einen festen Ansprechpartner aus unserem Team.
Wir arbeiten hauptsächlich digital: Belege per App fotografieren, Unterlagen über sichere Portale austauschen, Termine persönlich oder per Video. E-Mails beantworten wir meist innerhalb von 24 Stunden.
Wie oft haben wir Kontakt und wie schnell erhalte ich Antworten?
So oft Sie möchten. Monatlich bekommen Sie Ihre BWA, bei Fragen können Sie jederzeit anrufen oder mailen. Für dringende Sachen sind wir auch kurzfristig da.
E-Mails beantworten wir normalerweise innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichen Sie uns während der Geschäftszeiten, sonst nutzen Sie den Rückruf-Service.
Arbeiten Sie auch mit Zahnärzten außerhalb Berlins?
Ja, kein Problem. Dank digitaler Tools betreuen wir Zahnärzte in ganz Deutschland. Viele unserer Mandanten sind nicht in Berlin - die Entfernung spielt heute keine große Rolle mehr.
Für Jahresabschlussgespräche oder größere Projekte kommen wir auch mal persönlich vorbei, meistens klappt aber auch ein ausführlicher Video-Call.
Was unterscheidet Sie von großen Steuerberatungsgesellschaften?
Wir sind eine kleine, familiengeführte Kanzlei - mit Fokus nur auf Zahnärzte. Sie haben immer denselben Ansprechpartner und müssen nicht bei jedem Anruf Ihren Fall neu erklären. Trotzdem haben wir genug Know-how für komplexe Fälle.
Bei uns geht vieles schneller: kurze Wege, schnelle Entscheidungen. Und die Honorare bleiben fair, weil wir keinen riesigen Overhead haben.
Bieten Sie auch Beratung zu rechtlichen Fragen der Praxis an?
Steuerrecht ist unser Ding. Für Medizinrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht haben wir Anwälte im Netzwerk, die sich auch auf Zahnarztpraxen spezialisiert haben.
Wir koordinieren das für Sie, damit Sie nicht mit fünf verschiedenen Leuten sprechen müssen.
Wie stellen Sie die Datensicherheit bei der digitalen Zusammenarbeit sicher?
Wir nutzen nur DSGVO-konforme, verschlüsselte Systeme. Unsere IT wird regelmäßig von externen Experten geprüft.
Alle Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden regelmäßig im Datenschutz geschult. Ihre Daten sind sicher.
Kosten und Honorar
Was kostet die steuerliche Betreuung meiner Zahnarztpraxis?
Kommt drauf an, was Sie brauchen. Wir rechnen nach StBVV ab. Eine typische Einzelpraxis mit laufender Betreuung (Buchhaltung, BWA, Jahresabschluss) kostet monatlich zwischen 800 und 1.500 Euro.
Nach dem Erstgespräch bekommen Sie ein konkretes Angebot. Oft können wir Paketpreise machen, die günstiger sind als Einzelabrechnung.
Wie wird das Honorar abgerechnet - nach Stunden oder pauschal?
Für die laufende Betreuung arbeiten wir meist mit Pauschalpreisen - Sie wissen also, was auf Sie zukommt. Darin enthalten: Buchhaltung, BWA, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss. Extra-Beratung rechnen wir nach Aufwand ab.
Bei größeren Projekten wie Praxisübernahmen bekommen Sie vorher ein genaues Angebot. Keine versteckten Kosten.
Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
Ja, wirklich kostenlos. 30-45 Minuten, wir lernen uns kennen, schauen uns Ihre Situation an. Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, entstehen Kosten.
Das Gespräch kann bei uns stattfinden, bei Ihnen in der Praxis oder per Video - wie Sie möchten.
Lohnt sich ein spezialisierter Steuerberater finanziell?
Meistens ja. Wir kennen die Stellschrauben bei Zahnärzten und sparen oft mehr Steuern, als unsere Beratung kostet. Je nach Praxisgröße sind 5.000 bis 20.000 Euro jährlich drin.
Dazu kommt: Sie sparen Zeit durch effiziente Abläufe. Und die BWAs helfen Ihnen, Ihre Finanzen besser im Griff zu haben.
Gibt es Rabatte für junge Zahnärzte oder Existenzgründer?
Ja. Gründer bekommen bei uns reduzierte Honorare in den ersten Jahren. Flexible Zahlungsmodelle sind möglich.
Auch bei Praxisübernahmen haben wir Sonderkonditionen für die Anfangsphase.
Welche Kosten kommen bei einer Praxisübernahme-Beratung auf mich zu?
Zwischen 5.000 und 15.000 Euro, je nachdem wie komplex die Übernahme ist. Darin enthalten: Due Diligence, Bewertung, Vertragsgestaltung, steuerliche Optimierung.
Das rechnet sich meist schon durch die Steuerersparnis und bessere Verhandlungsergebnisse. Sie bekommen vorher ein genaues Angebot.
Neupraxen und Existenzgründung
Ab wann sollte ich einen Steuerberater für meine Praxisgründung hinzuziehen?
Am besten 12-18 Monate vorher. Dann können wir beim Businessplan, der Standortwahl, Rechtsform und Finanzierung helfen. Früh anfangen spart teure Fehler.
Spätestens 6 Monate vor Eröffnung, damit alle Anmeldungen rechtzeitig laufen.
Welche Rechtsform passt für meine Zahnarztpraxis?
Kommt drauf an: Wollen Sie alleine arbeiten oder mit Partnern? Wie groß soll die Praxis werden? Was ist mit Haftung und späterem Verkauf? Einzelpraxis läuft oft als Einzelfirma, bei mehreren Zahnärzten eher als GbR oder Partnerschaft.
Wir schauen uns Ihre Pläne an und sagen Ihnen, was steuerlich und rechtlich am besten passt.
Wie erstelle ich einen bankfähigen Businessplan?
Banken wollen realistische Zahlen sehen: Wie viele Patienten? Welche Einnahmen? Was kosten Geräte und Personal? Wir haben über 100 Businesspläne für Zahnarztpraxen geschrieben und wissen, worauf Banken achten.
Wir machen Marktanalyse, Standortbewertung, Finanzplanung und rechnen verschiedene Szenarien durch. Banken mögen unsere Pläne, weil sie realistisch sind.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Zahnarzt-Neupraxen?
Es gibt verschiedene Förderprogramme: KfW-Gründerkredite, regionale Programme, spezielle Förderung für unterversorgte Gebiete. Manchmal hilft auch die KZV.
Wir kennen die Programme und helfen beim Antrag. Das können günstige Kredite oder Zuschüsse sein.
Was muss ich bei der ersten Umsatzsteueranmeldung beachten?
Sie können wählen: umsatzsteuerpflichtig oder -befreit. Bei Gründung ist meist die Umsatzsteuerpflicht besser - dann bekommen Sie die Vorsteuer aus Ihren Investitionen zurück.
Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall besser ist, und melden das beim Finanzamt an. Die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen machen wir auch.
Praxisübernahme
Wie finde ich die richtige Zahnarztpraxis zur Übernahme?
Praxisbörsen, KZV, Makler, persönliche Kontakte. Achten Sie nicht nur auf den Standort, sondern auch auf: Wie sind die Patienten? Wie entwickelt sich der Umsatz? Wie ist die Ausstattung?
Wir helfen bei der Bewertung von Angeboten. Durch unser Netzwerk können wir auch diskret Kontakte herstellen.
Was ist bei der Bewertung einer Zahnarztpraxis zu beachten?
Praxisbewertung ist komplex. Meist wird das Ertragswertverfahren genutzt: Jahresumsätze, Gewinnmargen, Patienten, Standort, Ausstattung. Übliche Preise: 0,8 bis 1,5 Jahresumsätze.
Wir bewerten Praxen und prüfen alle Zahlen kritisch. Damit Sie einen fairen Preis zahlen und die Praxis auch wirklich läuft.
Wie gestalte ich eine Praxisübernahme steuerlich clever?
Die Kaufpreisaufteilung ist wichtig: Wie viel für Inventar, wie viel für Goodwill, wie viel für Patientenstamm? Das hat große steuerliche Auswirkungen - für Sie und den Verkäufer.
Auch Finanzierung, Zeitpunkt und Anstellungsverträge müssen steuerlich clever gestaltet sein. Hier lassen sich oft mehrere zehntausend Euro sparen.
Welche Fallstricke gibt es beim Praxiskaufvertrag?
Häufige Probleme sind unklare Regelungen zur Patientenüberleitung, fehlerhafte Inventarlisten, unzureichende Garantien des Verkäufers oder nicht berücksichtigte Verbindlichkeiten. Auch die Regelungen zu laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Personal) müssen genau geprüft werden.
Wir prüfen jeden Kaufvertrag detailliert und arbeiten eng mit spezialisierten Anwälten zusammen. So vermeiden wir böse Überraschungen nach der Übernahme.
Wie läuft die Due Diligence bei einer Praxisübernahme ab?
Die Due Diligence umfasst die systematische Prüfung aller wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte der Praxis. Wir analysieren Jahresabschlüsse der letzten 3-5 Jahre, Patientenentwicklung, laufende Verträge, Steuererklärungen und offene Verbindlichkeiten.
Besonders wichtig ist die Plausibilitätsprüfung: Passen die angegebenen Umsätze zur Patientenzahl? Gibt es Auffälligkeiten in den Zahlen? Diese Prüfung dauert meist 2-4 Wochen und ist wichtig für eine sichere Kaufentscheidung.
Wie finanziere ich eine Praxisübernahme am besten?
Die Finanzierung sollte auf drei Säulen basieren: Eigenkapital (mindestens 20%), Bankdarlehen (KfW-Programme nutzen!) und gegebenenfalls Verkäuferdarlehen. Eine zu 100% fremdfinanzierte Übernahme raten wir ab, da sie zu hohe Liquiditätsrisiken birgt.
Wir erstellen detaillierte Finanzierungspläne und Liquiditätsplanungen für die ersten Jahre. Dabei berücksichtigen wir auch Investitionsbedarf für Modernisierungen und Puffer für die Anlaufphase.
Was kostet die steuerliche Begleitung einer Praxisübernahme?
Die komplette Begleitung (Due Diligence, Bewertung, Vertragsgestaltung, Finanzierungsberatung) kostet meist 5.000 bis 15.000 Euro, je nach Praxiswert und Komplexität.
Diese Investition rechnet sich mehrfach: durch bessere Verhandlungsergebnisse beim Kaufpreis, steuerliche Optimierungen und Vermeidung teurer Fehler. Mandanten sparen durch unsere Beratung im Durchschnitt ein Vielfaches unseres Honorars.
Nachfolgeplanung
Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
Am besten 5-7 Jahre vorher. Dann bleibt genug Zeit für steuerlich clevere Gestaltungen, Nachfolgersuche und eine geordnete Übergabe.
Viele Zahnärzte unterschätzen den Zeitbedarf. Eine gut geplante Nachfolge sichert Ihnen den bestmöglichen Verkaufspreis und ermöglicht einen entspannten Übergang in den Ruhestand.
Wie maximiere ich den Wert meiner Praxis vor dem Verkauf?
Wertsteigernde Maßnahmen sollten 3-5 Jahre vor dem Verkauf beginnen: Modernisierung der Ausstattung, Optimierung der Patientenstruktur, Aufbau stabiler Personalstrukturen und kontinuierliche Umsatzsteigerung. Auch eine gute Dokumentation und saubere Buchhaltung steigern den Wert.
Wir entwickeln mit Ihnen einen konkreten Plan, um Ihre Praxis gut auf den Verkauf vorzubereiten. Dabei achten wir darauf, dass alles auch steuerlich clever läuft.
Familiennachfolge oder externer Verkauf - was ist besser?
Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Eine Familiennachfolge ermöglicht oft flexiblere Übergaberegelungen und emotionale Kontinuität, kann aber auch zu Konflikten führen. Ein externer Verkauf bringt meist einen höheren Kaufpreis, ist aber unpersönlicher.
Steuerlich bietet die Familiennachfolge durch Freibeträge und Stundungsregelungen Vorteile. Wir analysieren beide Szenarien für Sie durch und berechnen die finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung aller steuerlichen Aspekte.
Wie wird der Verkaufserlös einer Zahnarztpraxis besteuert?
Der Verkaufserlös unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer. Allerdings gibt es erhebliche Freibeträge: Bei Veräußerung ab dem 55. Lebensjahr oder bei Berufsunfähigkeit können bis zu 45.000 Euro steuerfrei bleiben. Auch Tarifermäßigungen sind möglich.
Durch geschickte Gestaltung - etwa zeitliche Streckung der Zahlungen oder Kombination mit Anstellungsverträgen - lässt sich die Steuerbelastung oft erheblich reduzieren. Hier liegt großes Optimierungspotenzial.
Was ist bei der Altersvorsorge aus dem Praxisverkauf zu beachten?
Der Verkaufserlös sollte systematisch in die Altersvorsorge fließen. Allerdings dürfen die meisten Beträge nicht mehr in die steuerlich geförderte Rürup-Rente eingezahlt werden. Private Rentenversicherungen, Immobilien oder diversifizierte Wertpapieranlagen sind oft die bessere Wahl.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, wie Sie den Verkaufserlös am besten nutzen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Versorgungssituation, Steuern und Ihre persönlichen Wünsche.
Wie läuft eine schrittweise Praxisübergabe ab?
Eine schrittweise Übergabe erstreckt sich typischerweise über 2-5 Jahre. Der Nachfolger wird zunächst als angestellter Zahnarzt integriert, übernimmt schrittweise mehr Verantwortung und Patientenstamm, und erwirbt die Praxis in Teilschritten.
Diese Form bietet Vorteile für beide Seiten: Der Übergeber reduziert sanft seine Arbeitszeit, der Nachfolger baut Patientenbindung auf und kann die Kaufpreiszahlung staffeln. Steuerlich ist diese Variante oft sehr vorteilhaft.
Was passiert mit meiner Praxis, wenn ich plötzlich ausfalle?
Ein plötzlicher Ausfall durch Krankheit oder Tod ohne Nachfolgeplanung kann zu erheblichen Wertverlusten führen. Eine Notfallplanung mit Vertretungsregelungen, Vollmachten und vorbereiteten Verkaufsstrukturen ist sehr wichtig.
Wir helfen Ihnen, einen Notfallordner zu erstellen und alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Auch eine Betriebsausfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sollten überprüft werden.
Steuerrecht
Wie funktioniert die Umsatzsteuer bei Zahnärzten?
Grundsätzlich sind zahnärztliche Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei. Allerdings können Sie auf die Steuerbefreiung verzichten und zur Umsatzsteuerpflicht optieren - dies ist besonders in der Gründungsphase vorteilhaft, um Vorsteuern aus Investitionen zurückzuholen.
Wichtig: Manche Leistungen wie rein kosmetische Behandlungen oder Gutachten sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Auch beim Verkauf von Waren (z.B. Zahnpflegeprodukte) fällt Umsatzsteuer an. Wir beraten Sie, welche Umsatzsteuerstrategie für Sie passt.
Welche Ausgaben kann ich als Zahnarzt steuerlich absetzen?
Alle betrieblich veranlassten Ausgaben sind abzugsfähig: Miete, Personal, Laborkosten, Geräte, Fortbildungen, Versicherungen, Fachliteratur, Berufskleidung und vieles mehr. Auch ein häusliches Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.
Besonders wichtig ist die korrekte Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und privaten Kosten. Bei gemischt genutzten Gegenständen (z.B. Smartphone, Pkw) muss der private Anteil herausgerechnet werden. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Wie werden Laborkosten steuerlich behandelt?
Laborkosten sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Wichtig ist die richtige zeitliche Zuordnung: Die Kosten werden in dem Jahr abgezogen, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden, nicht unbedingt in dem Jahr der Zahlung.
Bei hohen Laborrechnungen zum Jahresende sollte geprüft werden, ob diese noch dem alten Jahr zuzuordnen sind oder erst dem neuen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben.
Was muss ich bei der Beschäftigung von Mitarbeitern beachten?
Als Arbeitgeber haben Sie umfangreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten: Lohnsteueranmeldung, Sozialversicherungsmeldungen, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft. Fehler können teuer werden - bis zu 25.000 Euro Bußgeld bei verspäteten Meldungen.
Wir übernehmen die komplette Lohnbuchhaltung für Sie und sorgen für fristgerechte Meldungen. Auch bei Arbeitsverträgen, Firmenwagen-Regelungen oder steuerfreien Zuwendungen beraten wir Sie.
Wie kann ich mit einer Praxis-GmbH Steuern sparen?
Eine zahnärztliche GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (15%) statt der Einkommensteuer (bis 45%). Bei hohen Gewinnen kann dies erhebliche Steuervorteile bringen. Allerdings gibt es auch Nachteile: doppelte Buchführungspflicht, höhere Gründungskosten und eingeschränkte Verlustverrechnung.
Eine GmbH lohnt sich typischerweise ab einem jährlichen Gewinn von etwa 100.000 Euro. Wir berechnen für Sie konkret, ob und ab wann sich eine GmbH-Gründung für Ihre Praxis rechnet.
Was sind typische Fehler bei der Steuererklärung von Zahnärzten?
Häufige Fehler sind: Nicht alle Betriebsausgaben geltend gemacht, falsche Umsatzabgrenzung zum Jahreswechsel, private Kfz-Nutzung nicht versteuert, Fortbildungskosten nicht angesetzt oder Investitionsabzugsbeträge nicht genutzt.
Auch die Wahl der falschen Gewinnermittlungsart oder das Versäumen von Fristen kann teuer werden. Durch unsere Spezialisierung kennen wir alle branchentypischen Besonderheiten und Optimierungsmöglichkeiten.
Wie funktioniert die Investitionsabzugsbetrag für Zahnarztpraxen?
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Sie bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten schon vor der Investition steuerlich geltend machen. Dies ist besonders bei größeren Anschaffungen wie Behandlungsstühlen, Röntgengeräten oder DVT sinnvoll.
Die Investition muss dann innerhalb von 3 Jahren erfolgen. Der IAB ermöglicht eine vorgezogene Steuerersparnis und damit eine bessere Liquiditätsplanung. Wir prüfen für jede geplante Investition, ob der IAB sinnvoll ist.
Was gilt steuerlich bei der Praxisgemeinschaft vs. Gemeinschaftspraxis?
Bei der Praxisgemeinschaft (Kostengemeinschaft) bleibt jeder Zahnarzt selbstständig und erstellt eigene Steuererklärungen. Bei der Gemeinschaftspraxis (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) wird gemeinsam abgerechnet und eine gemeinsame Gewinnfeststellung erstellt.
Die Gemeinschaftspraxis ermöglicht oft bessere Steuergestaltungen und Investitionsabschreibungen, erfordert aber auch mehr Abstimmung. Wir beraten Sie, welche Form für Ihre Situation passt und begleiten die Gründung steuerlich.